Überprüfungen

Um die Gefahr für Leib, Leben und Material im Arbeitsumfeld zu minimieren, sind zahlreiche Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die eingesetzen Arbeits- und Betriebsmittel in einwandfreiem Zustand sind. Hierzu zählen auch die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.

Unternehmer sind gem. DGUV (Deutsche Gesetzliche Unvallversicherung) Vorschrift 3 (vormals BGV A3) verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu überprüfen.

Wir führen diese Prüfungen nach den einschlägigen Regeln durch, stellen festgestellte Mängel ab und bestätigen den ordnungsgemäßen Zustand durch Anbringen einer Prüfplakette. Weiterhin werden der Zustand und die Messergebnisse der geprüften elektrischen Geräte und Anlagen in einem Prüfprotokoll dokumentiert.